Kontakt

Kostenlose Erstberatung!
Telefon: 0463/591000-2
E-Mail: office@diepflege.at

24 Stunden Betreuung zu Hause

Wir bieten ein einzigartiges Konzept an. Die Bereitstellung von osteuropäischen Betreuungskräften, die Organisation des Einsatzes sowie die Lösung aller steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, gewerberechtlichen, fremdenpolizeilichen und melderechtlichen Probleme wird von uns erledigt. Ebenso wird Beratung beim Pflegegeld und Pflegezuschuss von uns übernommen.

Preise

Einmalentgelt
€ 390,00 (inkl. USt) werden bei erstmaligem Abschluss eines Vertrages fällig. Bei erneutem Vertragsabschluss mit demselben Patienten wird das Einmalentgelt nur einmal erhoben.

Laufendes Entgelt
ab € 45,00 (inkl. USt) pro Betreuungstag

Es handelt sich hier um ein Mindestentgelt, dessen endgültige Konkretisierung nach den Angaben im Erhebungsbogen vom Gesundheitszustand des Patienten sowie den speziellen Betreuungsbedingungen abhängig ist. Es kann daher im Einzelfall auch höher sein. Es handelt sich hier um ein Inklusiventgelt, welches das laufende Barentgelt der Betreuungskraft, Behördenentgelte, Kostenersätze, die Entgelte der Agentur im Ausland sowie im Inland sowie etwaige Provisionen der Betreuungskraft enthält.

 

Der gesetzliche Beitrag zur SVA in Höhe von € 152,00 für die BetreuerIn kommt noch gesondert zur Verrechnung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann dieser Beitrag bei längerer Betreuungsdauer auf € 210,00 pro Monat ansteigen - Sie erhalten diesbezüglich von uns eine Verständigung. Der jeweilige SVA-Beitrag wird von uns eingehoben und an die SVA weiterübermittelt.
Nicht im laufenden Inklusiventgelt enthalten sind die Fahrtkosten, diese werden anlässlich der Anreise an Sie bekanntgegeben. Sie können pro einfacher Fahrt maximal € 80,00 betragen. Freie Kost und Logie sind der Betreuungskraft ebenfalls zu gewähren. Die jährlich einmal anfallende Grundumlage für die Wirtschaftskammer Österreich ist von der Betreuungskraft selbst zu bezahlen und belastet daher den Kunden nicht.

Das monatliche staatliche Pflegegeld sowie der Pflegezuschuss werden natürlich nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt, mindern jedoch die monatliche Kostenbelastung entscheidend.

Die "Ab-Preise" sowie alle Entgelte und Zahlungsbedingungen gelten mit Veröffentlichung auf unserer Homepage als verlautbart. Wie bereits angeführt, können die "Ab-Preise" noch gemäß dem speziellen Betreuungsbedingungen nach oben angepasst werden. In diesem Fall gelten die Preise mit Unterzeichnung des Personenbetreuungsvertrages als vereinbart. Die Sozialversicherungsbeiträge, die von der betreuten Person eingehoben werden, werden in Ihrer Höhe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen konkretisiert.