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Wann bekommt man Pflegegeld?
Gemäß Pflegegeldgesetz liegt ein Pflegebedarf dann vor, wenn eine Person sowohl bei Betreuungsmaßnahmen als auch bei Hilfsverrichtungen Hilfe benötigt.
Betreuungsmaßnahmen:
Dies sind all jene Tätigkeiten, die den persönlichen Bereich betreffen. Darunter fallen Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, An- und Auskleiden, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft, etc.
Hilfsverrichtungen:
Dies sind all jene Tätigkeiten, die den sachlichen Bereich betreffen. Um den Pflegebedarf zu beurteilen, werden 5 Hilfeleistungen berücksichtigt:
- Erledigen von Besorgungen von Nahrungsmitteln, Medikamenten, etc.
- Reinigung der Wohnung
- Pflege der Wäsche
- Beheizung des Wohnraumes inkl. Beschaffung des Heizmaterials
- Mobilitätshilfe
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