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Kostenlose Erstberatung!
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E-Mail: office@diepflege.at

24 Stunden Betreuung zu Hause

Wir bieten ein einzigartiges Konzept an. Die Bereitstellung von osteuropäischen Betreuungskräften, die Organisation des Einsatzes sowie die Lösung aller steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, gewerberechtlichen, fremdenpolizeilichen und melderechtlichen Probleme wird von uns erledigt. Ebenso wird Beratung beim Pflegegeld und Pflegezuschuss von uns übernommen.

Wann bekommt man Pflegegeld?

Gemäß Pflegegeldgesetz liegt ein Pflegebedarf dann vor, wenn eine Person sowohl bei Betreuungsmaßnahmen als auch bei Hilfsverrichtungen Hilfe benötigt.

Betreuungsmaßnahmen:
Dies sind all jene Tätigkeiten, die den persönlichen Bereich betreffen. Darunter fallen Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, An- und Auskleiden, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft, etc.

Hilfsverrichtungen:
Dies sind all jene Tätigkeiten, die den sachlichen Bereich betreffen. Um den Pflegebedarf zu beurteilen, werden 5 Hilfeleistungen berücksichtigt:

  • Erledigen von Besorgungen von Nahrungsmitteln, Medikamenten, etc.
  • Reinigung der Wohnung
  • Pflege der Wäsche
  • Beheizung des Wohnraumes inkl. Beschaffung des Heizmaterials
  • Mobilitätshilfe