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24 Stunden Betreuung zu Hause

Einzigartiges Konzept enthält Bereitstellung von osteuropäischen Betreuungskräften, die Organisation des Einsatzes sowie die Lösung aller steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, gewerberechtlichen, fremdenpolizeilichen und Probleme. Beratung beim Pflegegeld und Pflegezuschuss.

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Pflegegeld ab 2012 neu geregelt

Seit 1.1.2012 gehen die Landespflegegelder auf den Bund über. Dies bedeutet konkret eine Verschärfung der Bestimmungen vor allem bei den Pflegegeldstufen 1 und 2.

Bei diesen Pflegegeldstufen wurden die Stundengrenzen verschärft. Die Stundengrenze für die Pflegegeldstufe 1 wurde von 50 auf 60 Stunden angehoben und die der Pflegegeldstufe 2 von 75 auf 85 Stunden.

Neuerungen beim Zuschuss zur 24 Stunden Pflege

Dieser Zuschuss wird vom Bundessozialamt ausbezahlt. Es handelt sich hier um einen Zuschuss zur Sozialversicherung der Betreuungskraft.

Wann bekommt man Pflegegeld?

Gemäß Pflegegeldgesetz liegt ein Pflegebedarf dann vor, wenn eine Person sowohl bei Betreuungsmaßnahmen als auch bei Hilfsverrichtungen Hilfe benötigt.

Betreuungsmaßnahmen:
Dies sind all jene Tätigkeiten, die den persönlichen Bereich betreffen. Darunter fallen Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, An- und Auskleiden, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft, etc.

Voraussetzungen für das Pflegegeld

Pflegegeld bekommen Personen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie haben einen ständigen Pflegebedarf auf Grund einer Behinderung (körperlich, geistig, psychisch oder Sehbehinderung).
  • Der Pflegebedarf im Durchschnitt mehr als 60 Stunden pro Monat beträgt und voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird.
  • Der gewöhnliche Aufenthalt der Person ist in Österreich.