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Kostenlose Erstberatung!
Telefon: 0463/591000-2
E-Mail: office@diepflege.at

24 Stunden Betreuung zu Hause

Wir bieten ein einzigartiges Konzept an. Die Bereitstellung von osteuropäischen Betreuungskräften, die Organisation des Einsatzes sowie die Lösung aller steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, gewerberechtlichen, fremdenpolizeilichen und melderechtlichen Probleme wird von uns erledigt. Ebenso wird Beratung beim Pflegegeld und Pflegezuschuss von uns übernommen.

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Wann bekommt man Pflegegeld?

Gemäß Pflegegeldgesetz liegt ein Pflegebedarf dann vor, wenn eine Person sowohl bei Betreuungsmaßnahmen als auch bei Hilfsverrichtungen Hilfe benötigt.

Betreuungsmaßnahmen:
Dies sind all jene Tätigkeiten, die den persönlichen Bereich betreffen. Darunter fallen Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, An- und Auskleiden, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft, etc.

Voraussetzungen für das Pflegegeld

Pflegegeld bekommen Personen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie haben einen ständigen Pflegebedarf auf Grund einer Behinderung (körperlich, geistig, psychisch oder Sehbehinderung).
  • Der Pflegebedarf im Durchschnitt mehr als 60 Stunden pro Monat beträgt und voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird.
  • Der gewöhnliche Aufenthalt der Person ist in Österreich.